Ja – wir habens geahnt: Die Position entscheidend.
Zumindest mal beim Essen, wegen der Mehrwertsteuer (den Rest geben sie dann auch noch zu).
Der Bundesfinanzhof hat also entschieden, daß es entscheidend ist, ob man „einfach zubereitete Speisen“ im Stehen oder im Sitzen frißt. Im Stehen kostets 7%, im Sitzen 19% MwSt.
„Behelfsmäßige Verzehrvorrichtungen“ („Ablagebretter, die das Essen im Stehen erlauben”)? 7. „Zusätzlich Tische und Sitzgelegenheiten”? 19. (AZ: V R 35/08 und V R 18/10)
Der Kenner sieht: das wurde – mal wieder – mit der heißen Nadel gestrickt.
Was bitte sind „einfach zubereitete Speisen“?
Die hausgemachte Soße zur Wurst, dies in „Annis Schnitzelbomber”© an der behelfsmäßigen Verzehrvorrichtung gibt? (Currywurst mit Soße und Brötchen: 3,10)
Das von Maître Mustermann auf den Grill geschmissene Steak, dazu die gute TK-Croquette und ins heiße Wasser gerührtes „Sauce béarnaise”-Pulver? (Der Küchenkalauer „Wie macht man Jägersauce?” – „Tu Pilze rein.” ist kein Witz!) (21,90, Salat extra)
Und wie schauts aus, wenn der Budenbetreiber Stehtische hat?
Was ist, wenn ich mich an der Pommesbude auf den Boden setz?
Was, wenn ich in der Kneipe drauf besteh, mein Schnitzel im Stehen zu verzehren?
Was, wenn ich auch durchaus mal – panis et circenses! – die Suppe im Liegen löffeln will?
Nee, so geht das nicht. Bitte nochmal nachbessern, die Esel auch nochmal (Esel: 19 %, Maulesel: 19 %).
MfG
Scherl
http://www.bundesfinanzhof.de/entscheidungen/entscheidungen-online
http://www.welt.de/finanzen/steuern-recht/article13562741/Im-Stehen-sieben-Prozent-im-Sitzen-19-Prozent.html