... und müssen deshalb an die künstlersozialkasse berappen ...
"Ob die Bandmitglieder tatsächlich demnächst Leistungen der deutschen Künstlersozialversicherung in Anspruch nehmen können, ist nicht bekannt. Es nicht auszuschließen, dass sie bereits anderweitig gegen Altersarmut abgesichert sind oder ohnehin vorhaben, bis zum "Umfallen" durch die Welt zu touren."http://blog.beck.de/trackback/29557