hoch-zeit der kochshows.
da kommt einer und frißt nen menschen (»kannibale von rothenburg«).
es muß die juristen ja zur verzweiflung treiben: kannibalismus ist nicht verboten – wie kriegen wir den typen also dran? das schießt sie wahrscheinlich aus ihren definitionen. (mal anwälte etc dazu befragen)
der eine will einen essen?
der andere will aufgegessen werden?
wot?
interessant der hintergrund: es geht ja drum, daß der gegessene in einem weiterlebt.
wollt der gegessene überhaupt weiterleben?
usw usf
weites feld der kulinarik…
21.10.09
gourmets
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